Inhaltsverzeichnis
Null Punkte für Deutschlands Glücksspielregulierung – Bleiben Eventwetten wie beim ESC verboten?
Während beim diesjährigen Eurovision Song Contest (ESC) wieder aus zahlreichen Ländern zu hören war: „And twelve points go to Germany“, fieberten Millionen Zuschauer in Europa und weltweit mit ihren Favoriten mit. In vielen europäischen Ländern ist es dabei längst gängige Praxis, auch Wetten auf kulturelle Ereignisse wie den ESC legal und reguliert abzuschließen. In Deutschland hingegen ist das nicht erlaubt – hier regelt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), dass ausschließlich auf bestimmte Sportwettbewerbe gewettet werden darf. In einer Pressemitteilung kritisiert der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) diese Vorgaben aufs Schärfste.
Zitierte Quoten – Verbotene Angebote
Diese Regelung steht zunehmend in der Kritik. Denn sie geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei, wie ein kritischer Kommentar des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) formuliert:
„Das zeigt, dass die deutschen Regelungen in vielen Punkten an der Lebensrealität der Menschen vorbeigehen.“
Ein besonders widersprüchlicher Aspekt: Obwohl Eventwetten verboten sind, berichten deutsche Medien – auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk – regelmäßig über die Quoten der Buchmacher, wenn es um Großereignisse wie den ESC oder auch die Papstwahl geht. Die Wettquoten gelten dabei als Indikator für Favoriten oder Außenseiter.
Diese Praxis fördert die Nachfrage nach genau den Wetten, die laut GlüStV nicht erlaubt sind:
„Medien und Kommentatoren zitieren diese Quoten gerne, wenn es um Favoriten und Außenseiter bei kulturellen und anderen Großereignissen geht, so beispielsweise auch in den Berichterstattungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum ESC und zur Papstwahl.“
Die Konsequenz liegt auf der Hand: Interessierte Nutzer weichen auf illegale Anbieter aus – Plattformen, auf denen weder Verbraucherschutz noch wirksame Prävention gegen Spielsucht gewährleistet ist.
Illegale Anbieter profitieren – der Staat verliert mehrfach
Solange der deutsche Glücksspielstaatsvertrag keine Öffnung für Wetten auf kulturelle oder gesellschaftliche Ereignisse vorsieht, profitieren ausschließlich illegale Anbieter. Der Staat hingegen verliert auf mehreren Ebenen:
- Verbraucherschutz fehlt
- Suchtprävention greift nicht
- Steuereinnahmen entgehen dem Staatshaushalt
Die Forderung lautet daher klar:
„Es ist daher überfällig, bei der anstehenden Neuverhandlung des Glücksspielstaatsvertrages den Markt für solche Eventwetten auch in Deutschland legal zu öffnen.“
Auch bei Sportwetten: Deutschland international abgeschlagen
Nicht nur bei Eventwetten, auch im klassischen Sportwettenbereich ist Deutschland stark eingeschränkt. Ein europäischer Vergleich zeigt deutlich, wie restriktiv die deutsche Regelung ist:
- Großbritannien: erlaubte Sportarten: 100 % erlaubte Wettbewerbe: 100 %
- Schweden: erlaubte Sportarten: 99 % erlaubte Wettbewerbe: 86 %
- Niederlande: erlaubte Sportarten: 94 % erlaubte Wettbewerbe: 75 %
- Italien: erlaubte Sportarten: 89 % erlaubte Wettbewerbe: 78 %
- Frankreich: erlaubte Sportarten: 65 % erlaubte Wettbewerbe: 10 %
- Portugal: erlaubte Sportarten: 52 % erlaubte Wettbewerbe: 18 %
- Deutschland: erlaubte Sportarten: 35 % erlaubte Wettbewerbe: 13 %
Besonders betroffen sind Livewetten, die in vielen Fällen in Deutschland gar nicht erlaubt sind. Dabei ließe sich durch ein umfassenderes, reguliertes Wettangebot nicht nur der Schwarzmarkt eindämmen, sondern auch der Spielerschutz verbessern und zusätzliche Steuereinnahmen generieren.
Was gilt überhaupt als Sport? – Der Glücksspielstaatsvertrag und seine Grauzonen
Laut GlüStV dürfen Wetten in Deutschland nur auf sportliche Wettkämpfe zwischen Menschen nach definierten Regeln abgeschlossen werden. Doch was genau als Sport gilt, ist nicht klar definiert und bleibt auslegungsoffen:
„Der Begriff des Sports wird staatsvertraglich nicht definiert und ist der Auslegung zugänglich.“
Diese Offenheit wurde bewusst geschaffen, um Entwicklungen wie z. B. E-Sport aufgreifen zu können. So ist etwa die Wettabgabe auf E-Sport weder ausdrücklich erlaubt noch verboten.
Ob ein Ereignis als Sport gilt, muss im Einzelfall von der zuständigen Erlaubnisbehörde geprüft werden. Diese kann sich dabei durch einen Sportbeirat beraten lassen und Verbände anhören, die mit dem jeweiligen Ereignis verbunden sind.
Selbst wenn es sich um ein anerkanntes Sportereignis handelt, müssen zusätzliche Kriterien erfüllt sein, z. B. die fehlende besondere Manipulationsanfälligkeit.
Regelung am Bedarf vorbei – Öffnung für Eventwetten überfällig
Die derzeitige gesetzliche Praxis in Deutschland, Eventwetten zu verbieten und große Teile des Sportwettmarktes zu beschränken, steht nicht nur im Widerspruch zu den Bedürfnissen der Nutzer, sondern untergräbt aktiv die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags – nämlich Spielerschutz und Kanalisierung des Glücksspielverhaltens.
Eine umfassende Reform ist überfällig: Legalität statt Illegalität, Regulierung statt Verdrängung, Transparenz statt Schattenmarkt. Nur so lässt sich ein zeitgemäßes und verantwortungsvolles Glücksspielsystem gestalten, das sowohl den Schutz der Menschen als auch die Interessen des Staates gleichermaßen berücksichtigt.
Quelle:
Deutscher Sportwettenverband (DSWV)
Bildquelle: